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Firebirds Albstadt Magazin

Modellflug verstehen, ausprobieren, mitfliegen

RR-002Region und Regeln

Drohnenregeln und Modellflug: Wo die Unterschiede liegen

Drohnen und Modellflugzeuge unterscheiden sich rechtlich. Der Artikel erklärt die EU-Regeln, Kategorien und was Modellflieger beachten müssen.

Eine kleine Quadrocopter-Drohne und ein Modellflugzeug liegen nebeneinander auf einem Tisch. Illustratives Bild, generiert mit KI.
Eine kleine Quadrocopter-Drohne und ein Modellflugzeug liegen nebeneinander auf einem Tisch. Illustratives Bild, generiert mit KI.

Abschnitt 01 von 08Worum geht es bei der Unterscheidung zwischen Drohnen und Modellflug?

In der Europäischen Union werden unbemannte Luftfahrzeuge einheitlich als Drohnen betrachtet. Das bedeutet, dass auch klassische Modellflugzeuge und Modellhubschrauber rechtlich als Drohnen gelten. Die EASA, die Europäische Agentur für Flugsicherheit, hat einen risikobasierten Rahmen geschaffen, der alle unbemannten Luftfahrtsysteme erfasst (https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones/drones-regulatory-framework-background). Allerdings gibt es für Modellflieger Erleichterungen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die Umsetzung zuständig.

Welche Kategorien gibt es und was bedeuten sie?

Die EASA unterscheidet drei Kategorien: Open, Specific und Certified. Die Open-Kategorie ist für Operationen mit geringem Risiko und erfordert keine vorherige Genehmigung. Die Specific-Kategorie verlangt eine Genehmigung oder eine Risikobewertung, außer in bestimmten Standardszenarien. Die Certified-Kategorie ist für hohe Risiken und erfordert die Zertifizierung des Luftfahrzeugs, einen lizenzierten Piloten und einen genehmigten Betreiber (https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones/drones-regulatory-framework-background).

Für Modellflieger relevant ist vor allem die Open-Kategorie, in der auch der Betrieb in der Unterkategorie A3 möglich ist, sofern die operationellen Grenzen eingehalten werden. Alternativ können Mitgliedstaaten spezielle Zonen ausweisen oder Modellflugclubs eine Sondererlaubnis erteilen (https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones/drones-regulatory-framework-background).

Wie unterscheiden sich die Regeln für Drohnen und Modellflug konkret?

Obwohl die EU-Regeln alle Drohnen erfassen, gibt es für Modellflugzeuge spezifische Erleichterungen. Die EASA erkennt die gute Sicherheitsbilanz des Modellflugs an und bietet drei Optionen: Mitgliedstaaten können Modellflugclubs und -verbänden eine Sondererlaubnis erteilen, die von der UAS-Verordnung abweicht; Operationen können in speziell ausgewiesenen Zonen durchgeführt werden; oder Operationen können in der Open-Kategorie nach den Betriebsgrenzen der Unterkategorie A3 durchgeführt werden (https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones/drones-regulatory-framework-background).

In Deutschland können Modellflugzeuge auf Modellflugplätzen mit einer Genehmigung nach § 16 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) betrieben werden. Diese Plätze sind oft von den allgemeinen Drohnenregeln ausgenommen, solange sie von einem Verein oder einer Organisation betrieben werden und bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Für Drohnen außerhalb dieser Plätze gelten die allgemeinen EU-Regeln, wie Registrierung, Fernidentifikation und geografische Zonen.

Welche Pflichten gelten für Drohnen und was gilt für Modellflieger?

Für Drohnen in der Open-Kategorie müssen Betreiber sich registrieren, es sei denn, die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und hat keine Kamera. Drohnen müssen ferngesteuert identifizierbar sein, und der Pilot muss sich über geografische Zonen informieren, die von den Mitgliedstaaten festgelegt werden (https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones/drones-regulatory-framework-background).

Modellflieger, die auf einem genehmigten Modellflugplatz fliegen, unterliegen oft nicht diesen Registrierungspflichten, sofern der Verein eine Sondererlaubnis hat oder die Operation in einer ausgewiesenen Zone stattfindet. Allerdings müssen auch Modellflieger die allgemeinen Sicherheitsregeln einhalten, wie den Betrieb außerhalb von Menschenansammlungen und die Einhaltung der maximalen Flughöhe. Es ist wichtig, die aktuellen nationalen Regelungen zu prüfen, da diese sich ändern können.

Was ist bei der Wahl zwischen Drohne und Modellflugzeug zu beachten?

Die rechtliche Einordnung hängt vom Verwendungszweck und dem Ort des Betriebs ab. Wer eine Drohne für kommerzielle Zwecke oder außerhalb eines Modellflugplatzes einsetzt, unterliegt den vollen EU-Regeln. Wer ein Modellflugzeug auf einem vereinseigenen Platz fliegt, profitiert von den Erleichterungen. Für Einsteiger ist es ratsam, sich zunächst mit den Grundlagen des Modellflugs vertraut zu machen, etwa durch einen Simulator (/einstieg/simulator-training-einstieg/) oder indem sie einem Verein beitreten (/region-und-regeln/vereinsleben-region-albstadt/).

Wie kann man sich über die aktuellen Regeln informieren?

Die Regeln für Drohnen und Modellflug werden auf EU-Ebene von der EASA festgelegt und von den nationalen Luftfahrtbehörden umgesetzt. In Deutschland ist das LBA die zuständige Behörde. Es ist wichtig, regelmäßig die offiziellen Websites zu konsultieren, da sich die Vorschriften weiterentwickeln. Für spezifische Fragen sollte man sich an den eigenen Verein oder die zuständige Behörde wenden. Zudem bieten viele Modellflugverbände Informationen und Schulungen an.

Vergleichstabelle: Drohne vs. Modellflugzeug

Kriterium Drohne (allgemein) Modellflugzeug auf genehmigtem Platz
Registrierung Ja, ab 250g oder mit Kamera Oft nicht erforderlich bei Vereinsbetrieb
Pilotenschein Online-Test für Open-Kategorie Meist nicht erforderlich bei Vereinsbetrieb
Betriebsorte Überall, unter Beachtung geografischer Zonen Nur auf genehmigten Modellflugplätzen
Max. Flughöhe 120 m Oft 120 m, kann abweichen
Fernidentifikation Erforderlich für die meisten Drohnen Nicht erforderlich bei Vereinsbetrieb
Versicherung Erforderlich Erforderlich

Fazit: Was bedeutet das für Modellflieger?

Modellflieger genießen in der EU gewisse Erleichterungen, insbesondere wenn sie auf genehmigten Modellflugplätzen fliegen und einem Verein angehören. Dennoch gelten auch für sie grundlegende Sicherheitsregeln. Wer außerhalb dieser Plätze fliegt, unterliegt den vollen Drohnenregeln. Es ist daher entscheidend, sich vor dem Flug über die aktuellen Vorschriften zu informieren und im Zweifel den Rat erfahrener Vereinsmitglieder oder der zuständigen Behörden einzuholen. Für einen sicheren Einstieg in den Modellflug empfiehlt es sich, mit einem Simulator zu beginnen (/einstieg/simulator-training-einstieg/) und die Wahl des ersten Modells sorgfältig zu treffen (/einstieg/modell-auswahl-erste-schritte/).

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